In Kürze
Diese AGB gelten für die gesamte Zusammenarbeit – egal ob KI-Beratung, KI-Schulung, EU-AI-Act-Schulung oder ein anderes Beratungsprojekt. Der konkrete Umfang wird immer im persönlichen, individuellen Angebot festgehalten. Bei Fragen sprechen Sie mich gerne vorab direkt an.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Schulungs- und Umsetzungsleistungen zwischen Thomas Michael Jobst, BA (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber"). Angeboten werden insbesondere:
- KI-Lösungen: Beratung und Umsetzung von KI-gestützten Arbeitsabläufen – etwa Angebots- und Aufmaßkalkulation, Baustellen- und Werkstatt-Dokumentation, Kundenkommunikation und Rechnungsstellung – inklusive KI-Agentensystemen und Automatisierung.
- KI-Schulung: Praxisnahe Vor-Ort- und Online-Schulungen für Betriebe, die KI im Alltag einsetzen wollen – ohne Vorkenntnisse, direkt an den täglichen Aufgaben des Betriebs.
- EU AI Act: Schulung und Qualifizierung zur KI-Kompetenz gemäß Art. 4 EU AI Act, inklusive dokumentiertem Nachweis. Online-Schulungen werden über kurs.nostrado.com angeboten.
- Weitere Unternehmensberatung: Restrukturierung, Qualitätsmanagement, Agrarhandel sowie Förderberatung und -abwicklung.
Der Auftragnehmer ist als Unternehmensberater gemäß § 94 Z 74 GewO tätig. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuellen Angebot.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4 Unternehmer vs. Verbraucher:
- Unternehmer im Sinne des UGB sind natürliche oder juristische Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für Unternehmer gilt das Unternehmensgesetzbuch (UGB), nicht das Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
- Verbraucher im Sinne des KSchG sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Hinweis für Unternehmer: Bei Verträgen mit Unternehmern gelten nicht die erweiterten Verbraucherschutzrechte des KSchG (z. B. kein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne wichtigen Grund). Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des UGB.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe.
2.2 Durch das Absenden des Kontaktformulars oder einer Anfrage per E-Mail gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
2.3 Der Auftragnehmer erstellt auf Basis der Anfrage ein individuelles schriftliches Angebot (per E-Mail oder postalisch) mit Leistungsbeschreibung, Vergütung, Terminrahmen, Zahlungsbedingungen und Gültigkeitsdauer.
2.4 Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder den Beginn der Leistungserbringung nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung (sofern eine vereinbart wurde).
2.5 Die Leistungserbringung beginnt nach Vertragsabschluss, nachdem alle für die jeweilige Leistung erforderlichen Informationen und Materialien vorliegen und – bei Schulungen – die Termine abgestimmt sind.
2.6 Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Grundsätzlich werden folgende Leistungsarten angeboten:
3.2 KI-Lösungen & KI-Agentensysteme
- Analyse der Ist-Situation und Identifikation sinnvoller KI-Einsatzpunkte im Betrieb
- Konzept und Umsetzung KI-gestützter Workflows (z. B. Angebotserstellung, Aufmaß- und Nachkalkulation, Baustellen- und Werkstatt-Dokumentation, Kundenkommunikation, Rechnungsstellung, technische Dokumentation, Prüfprotokolle)
- Aufbau von KI-Agentensystemen und Automatisierungen für wiederkehrende Aufgaben
- Begleitung der Einführung und kurze Einweisung im Betrieb
3.3 KI-Schulung & EU-AI-Act-Schulung
- Praxisnahe Schulungen für Betriebe ohne KI-Vorkenntnisse – direkt an den täglichen Aufgaben
- Inhalte u. a.: sichere Nutzung von KI-Tools, KI-Agenten, automatisierte Workflows, Thinking-Modelle und Deep Research
- EU-AI-Act-Schulung zur Erfüllung der KI-Kompetenz-Anforderungen gemäß Art. 4 EU AI Act, inklusive dokumentiertem Nachweis
- Format, Dauer und Gruppengröße werden individuell vereinbart (vor Ort oder online, z. B. über kurs.nostrado.com)
3.4 Weitere Unternehmensberatung
- Restrukturierung und Organisationsberatung
- Qualitätsmanagement (z. B. ISO-konforme Dokumentation, Prozessqualität)
- Agrarhandel und Direktvermarktung (aus eigener landwirtschaftlicher Praxis)
- Förderberatung und -abwicklung. Hinweis: Der Erfolg einer Förderzusage ist nicht geschuldet; maßgeblich sind die Kriterien der jeweiligen Förderstelle.
3.5 Nicht inkludiert (sofern nicht ausdrücklich vereinbart):
- Laufende Software- oder KI-Modell-Lizenzen (z. B. für KI-Anbieter, Microsoft 365)
- Datenbereinigung und -aufbereitung durch den Auftragnehmer
- Hardware, Infrastruktur und Hosting
- Regelmäßige Updates von KI-Modellen oder Drittanbieter-Systemen nach Projektabschluss
- Rechts-, Steuer- oder Fachberatung (siehe § 11)
Hinweis zur EU-AI-Act-Schulung: Die Schulung dient der KI-Kompetenz gemäß Art. 4 EU AI Act. Sie ersetzt keine behördliche Zertifizierung, keine Rechtsberatung zur Einstufung von KI-Systemen (Art. 6, Anhänge I–III EU AI Act) und keine Konformitätsbewertung (Art. 43 EU AI Act). Für die rechtliche Einordnung einzelner KI-Systeme wird ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt empfohlen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit und insbesondere zur rechtzeitigen Bereitstellung folgender Informationen und Zugänge:
- Relevante Unternehmensinformationen, Prozessbeschreibungen und Datenstichproben (bei personenbezogenen Daten nach Möglichkeit anonymisiert)
- Bei Schulungen: Erreichbarkeit der Ansprechpartner, Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten bzw. Online-Zugänge sowie die Teilnahme der angemeldeten Mitarbeiter zu den vereinbarten Terminen
- Zugang zu den eingesetzten Systemen und Werkzeugen (z. B. Microsoft 365, KI-Tools), soweit für die Leistung erforderlich
4.2 Rechte und Lizenzen: Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien und Daten verfügt, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Entwürfe und Zwischenstände innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 5–7 Werktage) zu prüfen und schriftlich Feedback zu geben. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt der Entwurf als genehmigt.
4.4 Verzögerungen bei der Bereitstellung von Informationen oder bei Freigaben verlängern die vereinbarten Termine entsprechend.
4.5 Daten & KI-Systeme: Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher für die von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, keine sensiblen oder fremden personenbezogenen Daten ungeprüft in KI-Systeme einzugeben.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung wird auf Basis eines individuellen, schriftlichen Angebots vereinbart und richtet sich nach dem konkreten Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens. Eine Anfrage ist stets unverbindlich.
5.2 Der konkrete Umfang, die vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung werden im individuellen Angebot festgehalten, das der Auftraggeber vor Vertragsabschluss erhält.
5.3 Zahlungsplan: Eine im Angebot vereinbarte Anzahlung kann bei Vertragsabschluss vereinbart werden; die Restzahlung wird bei Abnahme bzw. nach Erbringung der Leistung fällig.
5.4 Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe berechnet.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen und erbrachte Leistungen erst nach vollständiger Bezahlung zu übergeben.
5.6 Zusatzaufwand, der über den vereinbarten Umfang hinausgeht, wird nach Aufwand zu den im Angebot vereinbarten Konditionen berechnet. Der Auftraggeber wird vorab über den voraussichtlichen Mehraufwand informiert.
§ 6 Termine und Lieferfristen
6.1 Die im individuellen Angebot angegebenen Termine und Lieferfristen sind Richtwerte und gelten ab Vertragsabschluss, vollständiger Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie – bei Schulungen – nach abgestimmter Terminvereinbarung.
6.2 Fristen verlängern sich angemessen bei verzögerter Bereitstellung von Informationen, nachträglichen Änderungswünschen, verzögerter Freigabe von Entwürfen oder höherer Gewalt.
6.3 Bei Schulungen gilt die Schulung als termingerecht erbracht, wenn sie zum vereinbarten Termin stattgefunden hat.
6.4 Bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Frist kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu.
§ 7 Änderungswünsche
7.1 Bei Beratungs- und Konzeptleistungen ist ein Review-Zyklus des Abnahmedokuments (eine Feedback-Runde) im vereinbarten Umfang enthalten. Eine grundlegende Neuausrichtung des Auftrags stellt einen Neuauftrag dar.
7.2 Bei Schulungen können die Inhalte der Agenda vor Durchführung individuell angepasst werden; Änderungen nach Bestätigung des Schulungstermins sind nur in Abstimmung mit dem Auftragnehmer möglich.
7.3 Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand zu den im Angebot vereinbarten Konditionen berechnet. Der Auftraggeber wird vorab informiert.
7.4 Kleinere Anpassungen bis 15 Minuten Aufwand sind enthalten.
§ 8 Abnahme und Mängelrüge
8.1 Beratungs- und Schulungsleistungen: Beratungsergebnisse (z. B. Konzepte, Analysen, Dokumentationen) werden dem Auftraggeber zur Prüfung übermittelt. Eine Schulung gilt als erbracht, wenn sie zum vereinbarten Termin stattgefunden hat; Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach dem Schulungstermin, schriftlich zu rügen.
8.2 Umsetzungsleistungen: Bei konkret umgesetzten Ergebnissen (z. B. konfigurierte KI-Agenten, Automatisierungen, Dokumente) informiert der Auftragnehmer über die Fertigstellung und stellt das Ergebnis zur Abnahme bereit.
8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 5–7 Werktage) zu prüfen und abzunehmen oder begründete Mängel zu melden. Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine Rückmeldung, gilt das Ergebnis als abgenommen.
8.4 Mängel müssen konkret beschrieben werden. Unklare oder subjektive Mängelrügen berechtigen den Auftragnehmer, um Präzisierung zu bitten.
8.5 Mit der Abnahme wird die vereinbarte Restzahlung fällig.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
9.1 Der Auftragnehmer behält alle Urheberrechte an von ihm erstellten Konzepten, Dokumentationen, Schulungsunterlagen, Code und Strukturen.
9.2 Schulungsunterlagen: Der Auftraggeber erhält an den übergebenen Schulungsunterlagen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch im eigenen Betrieb. Eine Aufzeichnung der Schulung durch Teilnehmer sowie die Weitergabe der Unterlagen an Dritte oder Nicht-Teilnehmer sind nicht gestattet.
9.3 KI-generierte Inhalte: KI-generierte Ausgaben sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Ergebnisse, die im Rahmen des Vertrags für den Auftraggeber erstellt werden, werden diesem zur vertragsgemäßen Verwendung überlassen. Eine Gewährleistung oder Haftung für KI-generierte Inhalte ist ausgeschlossen (siehe § 11).
9.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Referenzprojekte (ohne vertrauliche Details) auf seiner Website oder in geeigneten Kanälen zu präsentieren. Der Auftraggeber kann dem schriftlich widersprechen.
9.5 Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Daten verbleiben in dessen Eigentum. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer ein einfaches Nutzungsrecht zur Erbringung der Leistung.
§ 10 Gewährleistung
10.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass erbrachte Leistungen zum Zeitpunkt der Erbringung dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
10.2 Gewährleistungsfrist: 6 Monate für Unternehmer (§ 933a ABGB), 2 Jahre für Verbraucher (§ 9 KSchG). Die Frist beginnt mit der Abnahme bzw. Erbringung der Leistung.
10.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
10.4 Die Gewährleistung entfällt bei Mängeln, die durch unsachgemäße Verwendung, Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, höhere Gewalt oder nicht vereinbarte Umgebungen entstehen.
§ 11 Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und aus Garantiezusagen (sofern schriftlich vereinbart).
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert (vereinbarte Vergütung) begrenzt.
11.3 KI-spezifische Hinweise: KI-Beratungsempfehlungen und Schulungsinhalte werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ersetzen aber keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. KI-Systeme können fehlerhafte Ausgaben (sog. „Halluzinationen") liefern; der Auftraggeber ist verpflichtet, Empfehlungen und generierte Inhalte vor der Umsetzung fachlich zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler in KI-Modell-Antworten, Ausgaben von Drittanbieter-Modellen, Änderungen an Modell-Versionen oder Verluste aus ungeprüfter Übernahme von KI-Empfehlungen in Geschäftsentscheidungen.
11.4 Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt. Eine Haftung für behördliche Bußgelder (z. B. nach Art. 99 EU AI Act) aufgrund nicht konformer KI-Systeme des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
11.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte resultieren.
Für Verbraucher gelten Haftungsbeschränkungen nur, soweit gesetzlich zulässig; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 12 Support und Folgearbeiten
12.1 Die Leistungserbringung beinhaltet keine laufende Wartung oder technischen Support nach Projektabschluss (außer Gewährleistungsansprüchen gemäß § 10).
12.2 Innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss beantwortet der Auftragnehmer Fragen zur Nutzung der erbrachten Leistung.
12.3 Folgearbeiten und -schulungen werden auf Wunsch zu den im Angebot vereinbarten Konditionen erbracht.
§ 13 Kündigung, Storno und Widerruf
Hinweis für Unternehmer (B2B): Auftraggeber, die als Unternehmer handeln, haben kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht nach § 11 FAGG gilt ausschließlich für Verbraucher.
13.1 Stornierung von Schulungsterminen: Für vereinbarte Schulungstermine gilt: Bis 14 Tage vor dem Termin ist eine Stornierung kostenlos, 7–13 Tage vorher werden 50 % der vereinbarten Vergütung, unter 7 Tagen vorher 100 % fällig. Ein Ersatztermin kann nach Vereinbarung gestellt werden; ein Ersatzteilnehmer ist jederzeit möglich.
13.2 Verbraucher-Widerrufsrecht (nur B2C): Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 11 FAGG. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung per E-Mail an office@nostrado.com.
- Schulungen mit fest vereinbartem Termin: Nach § 18 Abs. 1 Z 8 FAGG besteht bei Freizeitbetätigungen mit festem Termin kein Widerrufsrecht.
- Vollständig erbrachte Dienstleistungen: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher ausdrücklich der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG).
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet der Auftragnehmer erhaltene Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen. Bei vorzeitig begonnener Leistung kann Wertersatz verlangt werden.
13.3 Kündigung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgegolten.
13.4 Kündigung durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer kann den Vertrag bei wichtigen Gründen, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Mahnung, Verletzung der Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung oder gröblicher Vertragsverletzung, fristlos kündigen. In diesem Fall besteht Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen.
13.5 Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).
§ 14 Geheimhaltung und Datenschutz
14.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen – einschließlich Geschäftsgeheimnisse, strategischer Planungen und personenbezogener Daten – geheim zu halten. Die Pflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
14.2 Datenschutz (DSGVO): Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
14.3 Auftragsverarbeitung: Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der KI-Beratung oder -Umsetzung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
14.4 Drittanbieter-KI-Systeme: Bei Verwendung von Drittanbieter-KI-Systemen (z. B. OpenAI, Anthropic, Google, Microsoft) werden Daten gemäß deren Datenverarbeitungsbedingungen verarbeitet. Der Auftraggeber stimmt der Verwendung solcher Systeme im Rahmen der Beratung zu, soweit erforderlich. Der Auftragnehmer verwendet Kunden-Daten nicht zum Training eigener Modelle.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Gerichtsstand: Bei Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers im Burgenland. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
15.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15.4 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).
15.5 Übertragung: Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung übertragen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
15.6 Streitbeilegung (OS): Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15.7 Änderungen der AGB: Änderungen werden dem Auftraggeber bekannt gegeben. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB fort.
Fragen zu den AGB?
Diese AGB sind bewusst transparent formuliert. Bei Unklarheiten schreiben Sie mir direkt – ich beantworte Ihre Fragen gerne vor einem Vertragsabschluss.
office@nostrado.comVersion 2.0 · Stand: August 2026
Version 2.0: Leistungsumfang an KI-Beratung, KI-Schulung und EU AI Act angepasst.